Duisburger Haushaltssatzung 2025/2026

Bezirksregierung Düsseldorf gibt grünes Licht

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Haushaltssatzung der Stadt Duisburg für die Jahre 2025 und 2026 ohne Beanstandungen akzeptiert. Wie Oberbürgermeister Sören Link am 19. Dezember 2024 mitteilte, darf die Satzung nun offiziell bekannt gemacht werden. Genehmigungspflichtige Inhalte wurden nicht festgestellt. 


Bedeutung der finanziellen Eigenständigkeit

„Mit einer guten Nachricht geht das Jahr 2024 zu Ende. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat an unserer Haushaltssatzung für 2025 und 2026 nichts zu beanstanden. Unsere langjährigen Anstrengungen machen sich also bezahlt. Darauf können wir stolz sein“, betonte Oberbürgermeister Sören Link. Er hob die Bedeutung der finanziellen Eigenständigkeit der Stadt hervor und dankte den Beteiligten in Politik und Verwaltung für ihr Engagement. Gleichzeitig mahnte Link jedoch an, dass Bund und Land ihrer finanziellen Verantwortung gerecht werden müssten: „Damit wir weiter erfolgreich wirtschaften können, braucht es dringend die längst überfällige Altschuldenlösung. Und: Bund und Land müssen endlich die Aufgaben, die sie auf die Kommunen abwälzen, selbst bezahlen.“ 
Auch Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack zeigte sich erfreut über die Nachricht aus Düsseldorf. „Die Leistungen der vergangenen Jahre, das heißt die guten Jahresergebnisse und der seit 2014 kontinuierliche Abbau des negativen Eigenkapitals, haben uns auch für die Jahre 2025 und 2026 neue Handlungsspielräume eröffnet“, erklärte Murrack. Er wies darauf hin, dass die Stadt Duisburg seit dem Haushaltsjahr 2024 nicht mehr den Restriktionen einer eingeschränkten Haushaltsbewirtschaftung unterliegt. „Die Auflagen einer Kommunalaufsicht für die Stadt Duisburg sind seit dem Haushaltsjahr 2024 Geschichte und das soll auch zukünftig so bleiben“, fügte er hinzu. 

Haushaltsplan ist ab Januar online einsehbar

Trotz der kurzfristig geplanten negativen Jahresergebnisse für 2025 und 2026 sieht Murrack keine Gefahr für die städtischen Finanzen. Diese Fehlbeträge könnten durch die Ausgleichsrücklage von aktuell 144 Millionen Euro gedeckt werden. Dadurch sei die Stadt in der Lage, weiterhin in die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie in ihre Rolle als wichtiger Wirtschaftsstandort zu investieren. 
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte am Freitag, den 20. Dezember 2024, im Amtsblatt der Stadt Duisburg. Damit sind die formalen Voraussetzungen für die Auslegung des Haushaltsplans erfüllt. Ab dem 2. Januar 2025 können interessierte Bürgerinnen und Bürger den Haushaltsplan online unter www.duisburg.de sowie im Open-Data-Portal unter opendata-duisburg.de einsehen. Dort stehen auch die Haushaltspläne der Vorjahre im PDF-Format zur Verfügung. 
Wer die Unterlagen in gedruckter Form einsehen möchte, hat zudem die Möglichkeit, dies vor Ort in der Stadtkämmerei im Verwaltungsgebäude Alter Markt 23, Zimmer 207, 47051 Duisburg, zu tun. Der Haushaltsplan liegt dort während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags, von 8 bis 16 Uhr) zur Einsicht bereit.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner