Heckenschnitt nur noch bis Ende Februar erlaubt
Die Stadt Duisburg weist darauf hin, dass der Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen nur noch bis zum 28. Februar zulässig ist. Ab dem 1. März greift das Bundesnaturschutzgesetz, das während der Brut- und Setzzeit von Vögeln strenge Regeln zum Schutz der heimischen Tierwelt vorgibt.
Größere Rückschnitte erst wieder ab dem 1. Oktober
Vom 1. März bis zum 30. September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, um den jährlichen Zuwachs der Pflanzen zu regulieren. Erst ab dem 1. Oktober dürfen größere Rückschnitte oder gar vollständige Beseitigungen von Gehölzen wieder vorgenommen werden. Diese Regelung dient dem Schutz zahlreicher Vogelarten, die bereits früh im Jahr nach geeigneten Nistplätzen suchen und dort bis in den Herbst hinein ihre Jungtiere aufziehen.
Auch bei Baumfällungen ist Vorsicht geboten. So dürfen Bäume nicht gefällt werden, wenn sie als Lebensraum für Vögel oder Fledermäuse dienen. Wer eine Baumfällung plant, sollte zuvor genau prüfen, ob sich Baumhöhlen oder Spalten im Stamm, dicken Ästen oder in der Rinde befinden, die als Quartier für Tiere genutzt werden könnten.
Zusätzlich unterliegen Bäume, die innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplanes stehen, besonderen Schutzvorschriften und dürfen nur mit einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden. Besonders markante oder ökologisch wertvolle Bäume können zudem als Naturdenkmäler ausgewiesen sein und genießen dann einen noch höheren Schutzstatus. Auch der Denkmalschutz kann eine Rolle spielen, insbesondere wenn Bäume als prägendes Element einer denkmalgeschützten Siedlung oder eines Einzeldenkmals gelten. Vor einer Fällung im Umfeld eines Denkmals sollte daher die Untere Denkmalbehörde kontaktiert werden.
Für Fragen zu den naturschutzrechtlichen Bestimmungen steht die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg per E-Mail unter unb@stadt-duisburg.de zur Verfügung. Informationen zum Denkmalschutz gibt es bei der Unteren Denkmalbehörde unter denkmalschutz@stadt-duisburg.de oder online über die Denkmalliste der Stadt Duisburg.
Weitere Informationen zum Naturschutz und den geltenden Regelungen bietet die Stadt Duisburg auf ihrer Webseite unter: