Duisburg ändert Hundesteuersatzung

Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg

Die Stadt Duisburg hat ihre Hundesteuersatzung geändert und setzt damit ein wichtiges Zeichen für Inklusion. Künftig sind alle anerkannten Assistenzhunde von der Hundesteuer befreit – rückwirkend zum 1. Oktober 2025. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag bei der Stadt.

Besonders profitieren davon Menschen mit nicht-sichtbaren Behinderungen, etwa bei Epilepsie, Autismus, Diabetes oder Gehörlosigkeit, für die Assistenzhunde als medizinische Hilfsmittel eine essenzielle Unterstützung im Alltag leisten. „Menschen mit nicht-sichtbaren Behinderungen, die einen Assistenzhund als medizinisches Hilfsmittel verwenden, sind ab sofort von der Hundesteuer befreit“, erklärt Jens Jordan, Inklusionsbeauftragter der Stadt Duisburg.

Assistenzhunde übernehmen dabei oft lebenswichtige Aufgaben und genießen besondere Zutrittsrechte. Mit ihrer Kenndecke und dem Führgeschirr sind sie eindeutig als solche erkennbar und dürfen Orte betreten, die für gewöhnliche Hunde nicht zugänglich sind.

Bereits seit 2024 beteiligt sich Duisburg an der bundesweiten Kampagne „Assistenzhund willkommen“ und ermöglicht seither Assistenzhunden Zugang zu allen öffentlich zugänglichen Gebäuden der Stadt. Mit der nun beschlossenen Steuerbefreiung wird diese Willkommenskultur konsequent weitergeführt.

Anträge auf Steuerbefreiung können ab sofort per E-Mail steuerveranlagung@stadt-duisburg.de beim Amt für Rechnungswesen und Steuern eingereicht werden. Weitere Informationen finden Interessierte auf der städtischen Website www.duisburg.de unter dem Stichwort „Hundesteuerbefreiung“. Auch über die Kampagne „Assistenzhund willkommen“ gibt es weiterführende Informationen online.

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