Duisburg regelt Osterfeuer

Tradition trifft auf Naturschutzauflagen

In Duisburg steht die Tradition der Osterfeuer, auch als „Brauchtumsfeuer“ bekannt, unter besonderen Auflagen. Diese Veranstaltungen müssen öffentlich und für jeden zugänglich sein und im Vorfeld beim Bürger- und Ordnungsamt über die E-Mail-Adresse veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden, wie das Umweltamt und das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg informieren.

Regeln für die Verbrennung des Schnittgutes

Besonders in Landschaftsschutzgebieten, wo das Verbrennen von Schnittgut üblich ist, bedarf es einer speziellen Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes. Diese Genehmigung, die mit Kosten verbunden ist, muss bei der Unteren Naturschutzbehörde unter unb@stadt-duisburg.de beantragt werden. Im Gegensatz dazu ist in Naturschutzgebieten das Feuermachen generell untersagt, und es werden keine Ausnahmegenehmigungen für Brauchtumsfeuer erteilt.
Die Stadt Duisburg legt zudem strenge Regeln für die Verbrennung des Schnittgutes fest. Erlaubt ist nur das Verbrennen von trockenem und unbehandeltem Holz aus Baum- und Strauchschnitt. Beschichtetes oder behandelt Holz sowie andere Abfälle, einschließlich Altreifen, sind vom Verbrennen ausgeschlossen. Ebenso verboten ist die Verwendung von Mineralölen, Mineralprodukten oder anderen Abfällen zum Anzünden oder Unterhalten des Feuers, um eine geringe Rauchentwicklung zu gewährleisten.
Vor dem Anzünden des Feuers wird empfohlen, das Schnittgut umzuschichten, um verborgenen Kleintieren wie Igeln Schutz zu bieten. Auch auf Vogelnester sollte geachtet werden. Sollten Nester entdeckt werden, ist das Verbrennen des Reisigs nicht gestattet, da Vogelnester nach dem Bundesnaturschutzgesetz unter besonderem Schutz stehen.

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