Glasverbot bei Karnevalsumzug in Wehofen

Durch die Vielzahl achtlos weggeworfener und zerbrochener Glasbehälter entsteht für die Besucherinnen und Besucher der Umzüge, aber auch für die Einsatzkräfte eine erhebliche Verletzungsgefahr. Daher wurde für die beiden Karnevalsumzüge in Duisburg-Wehofen und Duisburg-Serm ein räumlich begrenztes Glasverbot durch eine Allgemeinverfügung angeordnet.Das Glasverbot gilt am Samstag, 18. Februar, von 8 bis 18 Uhr in Duisburg-Wehofen für den Marktplatz, mit den angrenzenden Straßenabschnitten. In Duisburg-Serm gilt das Glasverbot am darauffolgenden Sonntag, 19. Februar, von 8 bis 18 Uhr für den Kirchplatz sowie für die umliegenden Straßen.

An den Zugängen zu den Veranstaltungsbereichen (Zugstrecken) können Besucher mitgeführte Glasbehälter in bereitgestellten Müllbehältern entsorgen. Der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes wird die Einhaltung des Glasverbots kontrollieren und ggfls. mit den erforderlichen Zwangsmitteln durchsetzen.

Die Stadt Duisburg bittet alle Besucher der Karnevalszüge in Wehofen und Serm das Glasverbot zu beachten. Da sich die Glasproblematik bei den anderen Duisburger Karnevalsumzügen bislang nicht stellte, wurde dort kein Verbot ausgesprochen.

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